Verständnis der L1e-B-Zertifizierung & Ihr EU-Reitführer (2025)

Verständnis der L1e-B-Zertifizierung & Ihr EU-Reitführer (2025)

Hochgeschwindigkeits-Elektrofahrräder, sogenannte S-Pedelecs, verändern die urbane Mobilität in der gesamten Europäischen Union und bieten eine aufregende und effiziente Art der Fortbewegung. Doch mit größerer Geschwindigkeit kommt auch eine größere Verantwortung - vor allem in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Einhaltung von Vorschriften. Wir bei Fafrees nehmen dies ernst. Deshalb sind wir stolz darauf, dass unser beliebtes F20 Ultra und FF20 Polar Modelle L1e-B-zertifiziert sind und somit die strengen EU-Normen für ein sicheres und legales Fahrerlebnis erfüllen.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was die L1e-B-Zertifizierung bedeutet, welche Bedeutung das E-Prüfzeichen hat und welche Richtlinien für das Fahren dieser leistungsstarken e-bikes in der EU gelten.

Entschlüsselung von L1e-B: Ein Blick hinter die EU-Typgenehmigung

Wenn ein e-bike "L1e-B-zertifiziert" ist, bedeutet dies, dass es ein strenges EU-Typgenehmigungsverfahren durchlaufen hat, das durch spezielle Vorschriften geregelt ist.

Die Stiftung: Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Der primäre Rechtsrahmen für Fahrzeuge der Klasse L (zu denen Mopeds, Motorräder, Dreiräder und Vierradfahrzeuge gehören) in der EU ist Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Normen in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren, um ein hohes Niveau an Sicherheit, Umweltschutz und Leistung für diese Fahrzeuge zu gewährleisten. Wenn ein Fahrzeugtyp mit dieser Verordnung übereinstimmt, kann er in der gesamten EU verkauft und zugelassen werden.

Die Kategorie L1e-B erklärt

In diesem Rahmen bezieht sich die Kategorie L1e-B speziell auf zweirädrige Mopeds. S-Pedelecs wie das Fafrees F20 Ultra und FF20 Polar, die mit Motorunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen können, fallen typischerweise in diese Kategorie. Zu den wichtigsten technischen Kriterien für L1e-B-Fahrzeuge gehören:

  • Konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit: bis zu 45 km/h.
  • Maximale Dauernennleistung des Elektromotors: Oft bis zu 4 kW.
  • Sie können andere, in der Verordnung festgelegte spezifische Betriebsmerkmale aufweisen.

E-Mark: Das sichtbare Zeichen der Konformität

Das E-Prüfzeichen (oder E-Prüfzeichen) ist ein Zertifizierungszeichen, das auf Fahrzeugteilen und damit auch auf dem Fahrzeug selbst zu finden ist und die Einhaltung der einschlägigen EU-Richtlinien oder der Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) anzeigt. Diese Vorschriften gelten für alle Bereiche, von der Beleuchtung und den Bremsen bis zu den Spiegeln und Reifen. Damit ein L1e-B-Fahrzeug zertifiziert werden kann, müssen seine kritischen Komponenten strengen Tests unterzogen werden und das entsprechende E-Prüfzeichen tragen. Dies bedeutet, dass die Teile die erforderlichen Sicherheits- und technischen Standards erfüllen. Weitere Informationen über das breite Spektrum dieser internationalen Normen finden Sie auf der Website der UNECE-Fahrzeugvorschriften.

Die L1e-B-Gesamtbetriebserlaubnis für das Fahrzeug bedeutet, dass das gesamte e-bike als System alle geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erfüllt. Der Beweis dafür ist das Konformitätszertifikat (CoC), das mit jedem Fafrees L1e-B-zertifizierten e-bike geliefert wird.

Warum ist die L1e-B-Zertifizierung für Sie, den Fahrer, wichtig?

Die Entscheidung für ein L1e-B-zertifiziertes e-bike wie das Fafrees F20 Ultra oder FF20 Polar bietet mehrere entscheidende Vorteile:

  • Garantierte Sicherheit: Sie fahren mit einem Fahrzeug, das nach hohen EU-Sicherheitsstandards gründlich getestet und zugelassen wurde.
  • Legale Straßennutzung: Die Zertifizierung ermöglicht es Ihnen, Ihr S-Pedelec legal auf öffentlichen Straßen in der EU zu fahren (vorbehaltlich der nationalen Vorschriften). Dies hilft, Geldstrafen oder rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
  • Versicherungsberechtigung: Eine ordnungsgemäße Betriebserlaubnis ist häufig eine Voraussetzung für den Abschluss einer Kfz-Pflichtversicherung.
  • Vertrauen in die Qualität: Der Zertifizierungsprozess ist auch ein Indikator für die allgemeine Verarbeitungsqualität, die Zuverlässigkeit der Komponenten und die Haltbarkeit des e-bike.

Fafrees' L1e-B zertifizierte Sterne: Der F20 Ultra und der FF20 Polar

Unsere L1e-B-zertifizierten Modelle bieten Ihnen das Beste an Geschwindigkeit, Sicherheit und Konformität:

Das Fafrees F20 Ultra: Dieses motorradähnliche Kraftpaket mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einem robusten Rahmen, einem leistungsstarken 750-W-Motor und zuverlässigen hydraulischen Scheibenbremsen erfüllt die anspruchsvollen L1e-B-Anforderungen und sorgt für eine stabile und sichere Fahrt bei hoher Geschwindigkeit.

Das Fafrees FF20 Polar: Dieses faltbare e-bike erfüllt die strengen L1e-B-Kriterien und beweist, dass Konformität nicht gleichbedeutend ist mit Kompromissen beim Komfort. Es ist die perfekte Wahl für Pendler, die ein gesetzeskonformes 45 e-bike mit der Flexibilität eines faltbaren Designs benötigen.

Beide Modelle sind mit E-Mark-zertifizierter Beleuchtung, Spiegeln und anderen kritischen Sicherheitskomponenten ausgestattet, wie sie in der L1e-B-Typgenehmigung vorgeschrieben sind.

Leitfaden für das Fahren mit dem L1e-B E-Bike (S-Pedelec) in der EU

Es ist wichtig zu wissen, dass L1e-B-Fahrzeuge rechtlich als Mopeds und nicht als herkömmliche Fahrräder behandelt werden. Das bedeutet, dass besondere Regeln gelten:

  • Führerschein: In den meisten EU-Ländern benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Mopedführerschein). Ein normaler Pkw-Führerschein (Klasse B) beinhaltet in der Regel auch AM-Privilegien. Prüfen Sie immer die lokalen Anforderungen.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist in fast allen EU-Ländern vorgeschrieben. In der Regel müssen Sie ein Versicherungskennzeichen an Ihrem S-Pedelec anbringen.
  • Helm: Das Tragen eines geeigneten, zugelassenen Motorradhelms (z. B. nach ECE R22.05 oder einer neueren Norm) ist Pflicht.
  • Wo man reitet:
    • Sie müssen auf der Straße mit anderen Kraftfahrzeugen fahren.
    • Das Fahren auf Rad- und Gehwegen ist generell verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich ausgeschildert, dass Mopeds erlaubt sind (was bei S-Pedelecs selten der Fall ist).
  • Mindestalter: Dies ist von Land zu Land unterschiedlich, hängt aber in der Regel mit dem Mindestalter für den Führerschein ab (häufig 15 oder 16 Jahre).
  • Fahrzeugdokumente: Sie müssen die Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) und den Versicherungsnachweis für Ihr e-bike mitführen.
  • Alkohol-Grenzwerte: Es gelten die strengeren Grenzwerte für die Blutalkoholkonzentration (BAK) von Kraftfahrzeugführern, nicht die milderen Grenzwerte für Radfahrer.

Haftungsausschluss: Obwohl die EU-Vorschriften einen harmonisierten Rahmen bilden, können einige spezifische Regeln zwischen den Mitgliedsstaaten variieren. Informieren Sie sich immer über die aktuellen örtlichen Verkehrsgesetze und S-Pedelec-Vorschriften in Ihrem Land oder in einem Land, in dem Sie eine Fahrt planen, und halten Sie sich an diese.

Fahren Sie mit Zuversicht: Fafrees - Ihr Partner für zertifizierte Hochgeschwindigkeits-E-Mobilität

Wenn Sie sich für ein L1e-B-zertifiziertes e-bike Fafrees wie das F20 Ultra oder FF20 Polar entscheiden, investieren Sie in Ihre Sicherheit, halten die gesetzlichen Vorschriften ein und genießen ein hochwertiges Fahrerlebnis. Wir haben uns verpflichtet, diese Standards einzuhalten, damit Sie den Nervenkitzel der Geschwindigkeit mit ruhigem Gewissen genießen können.

Sind Sie bereit, die zertifizierte Kraft und Leistung zu erleben? Entdecken Sie den F20 Ultra und FF20 Polar auf unserer Website oder kontaktieren Sie noch heute einen Fafrees in Ihrer Nähe!

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